español

 

Steuerstrafrecht

Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die nach § 370 der Abgabenordnung (AO) mit Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren oder Geldstrafe sanktioniert wird.

Unter bestimmten Voraussetzungen verzichtet der Staat bei Erstattung einer sog. Selbstanzeige gem. § 371 AO in engen Grenzen trotz einer vollendeten (Steuer-) Straftat auf eine Bestrafung.

Wir informieren Sie gern.