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Existenzgründung

Für Existenzgründer bieten wir folgende Dienstleistung an:

Stellungnahme als fachkundige Stelle zur Beantragung des Gründungszuschusses

Der Gründungszuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zuzüglich einer Pauschale zur sozialen Sicherung ist eine Pflichtleistung der Bundesagentur für Arbeit. Dieser wird bei Existenzgründungen gewährt, die zur Beendigung der Arbeitslosigkeit führen. Dabei muss noch ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 90 Tagen bestehen.

Die Gewährung des Gründungszuschusses ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Neben einem plausiblen Business- und Finanzierungsplan benötigt der Antragsteller u.a. die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle.

Wir benötigen zur Erstellung der Stellungnahme ein bei der Bundesagentur für Arbeit erhältliches Formblatt, auf dem eine abschließende Beurteilung hinsichtlich der Tragfähigkeit des Konzepts durch die fachkundige Stelle erfolgen muss (§ 57 Abs. 2 Nr. 2 SGB III).

Wir überprüfen Ihren Businessplan auf dauerhafte Tragfähigkeit und bestätigen dies als fachkundige Stelle auf dem Formblatt der Bundesagentur für Arbeit. Hierbei geben wir Ihnen gern weitere Hinweise für einen gelungenen Start in die Selbständigkeit.